Meldung eines Compliance-Verstoßes
Hinweis abgeben, aber richtig!
Damit Ihr Hinweis, den Sie an das Complience Management richten, angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen.
wer?
was?
wann?
wie?
wo?
Als Hinweisgeber achten Sie bitte darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
Bei Verstößen im Zusammenhang mit den Regelungen des Datenschutzes, möchten wir Sie bitten, sich an die Datenschutzbeauftragte der Versorgungskammer (Telefon: 089 9235-9292) zu wenden.