Ab 01.01.2005 unterliegen Renten der Bayerischen Ärzteversorgung auf Antrag der Ertragsanteilbesteuerung, soweit diese Leistungen
Mit Hilfe dieses Online-Rechners können Sie auf einfache Weise ermitteln, in wie vielen Jahren Ihre gesamten Beitragszahlungen zur berufsständischen Altersversorgung bzw. zur gesetzlichen Rentenversicherung den jeweiligen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung überschritten haben:
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine modellhafte Berechnung nach heutigem Kenntnisstand auf Basis Ihrer Eingaben. Insbesondere Sonderfallkonstellationen, wie z.B. Nachversicherungen und Überleitungen, können hier leider nicht berücksichtigt werden.
Jahr der 1. Beitragszahlung: Bitte Startjahr eingeben.
© 2004 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 13.9.2004