Ertragsanteilbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz
Ermittlung von Beitragszahlungen oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung

Ab 01.01.2005 unterliegen Renten der Bayerischen Ärzteversorgung auf Antrag der Ertragsanteilbesteuerung, soweit diese Leistungen

  1. auf bis zum 31.12.2004 geleisteten Beiträgen beruhen, welche oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, und
  2. der Steuerpflichtige nachweist, dass der Betrag des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens zehn Jahre überschritten wurde.

Mit Hilfe dieses Online-Rechners können Sie auf einfache Weise ermitteln, in wie vielen Jahren Ihre gesamten Beitragszahlungen zur berufsständischen Altersversorgung bzw. zur gesetzlichen Rentenversicherung den jeweiligen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung überschritten haben:

  • Wählen Sie hierzu zunächst das Jahr aus, in dem Sie erstmals Beitragszahlungen zu einem berufsständischen Versorgungswerk bzw. zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben.
  • Auf der Basis dieser Angabe wird Ihnen anschließend eine Eingabetabelle zur Verfügung gestellt, in der Sie Ihre jährlichen Beitragszahlungen erfassen können.
  • Abschließend wird die Anzahl der Jahre ermittelt, in denen Ihren eigenen Angaben zufolge der jeweilige Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung überschritten wurde; eine zusammenfassende Übersicht kann ausgedruckt werden.

Hinweis:
Es handelt sich hierbei um eine modellhafte Berechnung nach heutigem Kenntnisstand auf Basis Ihrer Eingaben. Insbesondere Sonderfallkonstellationen, wie z.B. Nachversicherungen und Überleitungen, können hier leider nicht berücksichtigt werden.

Jahr der 1. Beitragszahlung:
Bitte Startjahr eingeben.



© 2004 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 13.9.2004