Ab 01.01.2005 unterliegen Renten der Bayerischen Ärzteversorgung auf Antrag der Ertragsanteilbesteuerung, soweit die Leistungen der Ärzteversorgung
1. auf bis zum 31.12.2004 geleisteten Beiträgen beruhen, welche oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, und
2. der Steuerpflichtige nachweist, dass der Betrag des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens zehn Jahre überschritten wurde (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG i.d.F. des Alterseinkünftegesetzes)
Mit diesem Formular können Sie die hierzu erforderlichen und derzeit vorliegenden Daten der Bayerischen Ärzteversorgung anfordern. Bitte geben Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Mitglieds- bzw. Rentennummer ein. Das Ergebnis der von Ihnen erbetenen Überprüfung wird baldmöglichst an Ihre bei uns gespeicherte Adresse auf normalem Postweg gesandt.
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